Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Inhaberin: Susan Leonhardt
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich im B2B-Geschäftsverkehr für alle Verträge der Marke CULET (Inhaberin: Susan Leonhardt, nachfolgend „Auftragnehmerin“) in den Bereichen Immobilien- und Businessfotografie, Drohnenaufnahmen, LiDAR-Vermessungen sowie digitale Grundrisserstellung.
§ 2 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmerin steht das Urheberrecht an allen erstellten Medien zu. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Gesamthonorars auf den Kunden über.
(2) Immobilienfotografie & Visualisierung: Der Kunde erhält ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes kommerzielles Nutzungsrecht für die Vermarktung des spezifischen Objekts (Websites, Immobilienportale, eigene Social-Media-Kanäle, gedruckte Objekt-Exposés). Eine Weitergabe an unbeteiligte Dritte ist untersagt.
(3) Businessfotografie: Im Grundpreis ist ausschließlich das Nutzungsrecht für die interne Unternehmenskommunikation sowie digitale Kanäle (eigene Website, Social Media wie LinkedIn/Xing, Online-Stellenanzeigen, interne Präsentationen) enthalten. Jede Nutzung für externe Print- und Werbemittel (Großformat-Plakate, Imagebroschüren, Magazin-Anzeigen, Flyer, physische Banner) ist vom Grundpreis ausgeschlossen und muss gesondert lizenziert und vergütet werden.
(4) Rohdaten: Die Übergabe von unbearbeiteten Rohdaten (z. B. RAW-Bilddateien) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Kunde erhält ausschließlich das final bearbeitete, optimierte bzw. ausgewertete Datenmaterial in den vereinbarten Formaten.
(5) Namensnennung & Urhebervermerk: Die Auftragnehmerin hat das Recht, bei jeder Veröffentlichung der erstellten Medien als Urheberin genannt zu werden. Sofern nicht anders vereinbart, hat die Kennzeichnung bei digitaler Nutzung (z. B. Websites, Social Media) gut sichtbar am Bild oder im Impressum/Bildnachweis wie folgt zu erfolgen: „Foto: www.culet.de“. Bei Veröffentlichungen auf Social-Media-Plattformen ist das offizielle Profil der Marke CULET Perception & Value zu verlinken.
(6) Eigenwerbung & Portfolio-Nutzung: Die Auftragnehmerin ist berechtigt, eine Auswahl der erstellten Bild- und Videomaterialien zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt für die eigene Eigenwerbung (z. B. auf der eigenen Website www.culet.de, in Social-Media-Kanälen oder in Print-Portfolios) zu nutzen. Bei reinen Businessaufnahmen gilt dies nur, sofern keine vertraulichen Unternehmensinterna abgebildet werden.
§ 3 Drohnenaufnahmen & Eigentümerrechte
(1) Die Auftragnehmerin versichert, als zertifizierte Drohnenpilotin im Besitz der gesetzlichen Nachweise und einer gewerblichen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung zu sein.
(2) Drohnenflüge stehen unter dem Vorbehalt der rechtlichen Zulässigkeit und passender Wetterlage.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass das Betreten und Überfliegen des Zielgrundstücks rechtlich zulässig sind und keine Rechte Dritter verletzt werden.
(4) Einwilligung des Eigentümers: Der Kunde versichert, dass er für die Foto-, Vermessungs- und Drohnenaufnahmen die ausdrückliche Einwilligung des jeweiligen Immobilieneigentümers bzw. Verfügungsberechtigten besitzt. Der Kunde stellt die Auftragnehmerin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Betretungs-, Überflug- oder Veröffentlichungsrechten beruhen.
(5) Sollte die Durchführung eines Drohnenfluges aus Gründen höherer Gewalt, unvorhersehbarer behördlicher Flugbeschränkungen oder ungeeigneter Witterungsverhältnisse (z. B. Starkregen, Sturm, Frost) unmöglich sein, begründet dies keinen Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Gesamthonorars. Die Erbringung der betroffenen Luftbildleistungen wird in diesem Fall zu einem von den Vertragsparteien zeitnah neu zu vereinbarenden Ersatztermin kostenfrei nachgeholt.
§ 4 Businessfotografie & Bildrechte
Bei Personenaufnahmen ist der Kunde dafür verantwortlich, die datenschutz- und arbeitsrechtlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen vorab einzuholen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für diesbezügliche Verletzungen.
§ 5 Haftungsausschluss für digitale Messungen (2D/3D/DXF & LiDAR)
(1) Die Erstellung von 2D- und 3D-Grundrissvisualisierungen sowie DXF-CAD-Daten erfolgt als vollständige digitale Neuerstellung und visuelle Aufbereitung durch die Auftragnehmerin. Es handelt sich ausdrücklich nicht um das bloße Abzeichnen von Altplänen des Kunden.
(2) Die erstellten Daten und Grundrisse dienen ausschließlich der visuellen Veranschaulichung, Orientierung und vertrieblichen Aufbereitung. Sie stellen kein amtliches Aufmaß dar und ersetzen keine bauordnungsrechtliche Bauzeichnung und keine detaillierte Ausführungsplanung durch einen Architekten, Statiker oder Bauingenieur.
(3) Für Schäden durch geringfügige Maßabweichungen oder softwarebedingte Rundungsdifferenzen bei der Weiterverarbeitung durch Architekten, Handwerker oder Investoren ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Vorbereitung des Objekts: Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das zu vermessende oder zu fotografierende Objekt zum vereinbarten Termin geräumt und in einem frei zugänglichen, aufnahmebereiten Zustand ist. Verzögerungen, die durch unvorbereitete Räumlichkeiten entstehen, werden separat nach Aufwand berechnet.
(5) Mitwirkungspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Vermessung und Visualisierung notwendigen Bestandsdaten und Informationen rechtzeitig vorab zur Verfügung zu stellen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Fehler, die auf unvollständigen oder fehlerhaften Angaben des Kunden beruhen.
(6) Bauliche Veränderungen: Die erstellten Grundrisse, Daten und 3D-Modelle bilden ausschließlich den baulichen Zustand zum exakten Zeitpunkt der Vermessung (Stichtag) ab. Für nachträgliche bauliche Veränderungen, Umbauten oder Abweichungen, die nach dem Vermessungstermin am Objekt vorgenommen werden, übernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Haftung.
§ 6 Honorar, Vorschuss und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt das im Angebot vereinbarte Honorar. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Mit der schriftlichen oder digitalen Auftragserteilung (Zusage) wird ein Vorschuss (Anzahlung) in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamthonorars als Auftragsgebühr fällig. Die Auftragnehmerin ist erst nach vollständigem Zahlungseingang dieses Vorschusses zur Erbringung der Leistung verpflichtet.
(3) Der verbleibende Restbetrag ist nach Fertigstellung und vor der finalen Bereitstellung der digitalen Daten innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.
(4) Zusätzliche Nebenkosten: Nicht im Honorar enthalten sind zusätzliche Nebenkosten, die zur Durchführung des Auftrags notwendig sind (z. B. Parkgebühren, Eintrittskarten, Location-Mieten, Übernachtungskosten). Diese Auslagen werden dem Kunden eins zu eins nach Aufwand in der Schlussrechnung weiterberechnet.
(5) Sagt der Kunde einen fest vereinbarten Shooting- oder Vermessungstermin ab, gilt folgende Regelung:
Bis 48h vorher kostenfrei (bereits gezahlte Vorschüsse werden für den neuen Ersatztermin gutgeschrieben).
Weniger als 48h vor dem Termin werden 50 % des Gesamthonorars fällig.
Am Tag des Termins oder bei Nichterscheinen werden 80 % des Gesamthonorars berechnet.
(6) Automatische Projektabnahme: Die von der Auftragnehmerin gelieferten Medien und digitalen Daten gelten als vertragsgemäß abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung schriftlich begründete Mängel rügt. Nach Ablauf dieser Frist sind Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen.
§ 7 Haftung, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
(1) Die Auftragnehmerin haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.